Impressum
Die angebotenen Informationen in müritzkanu.de werden sorgfältig geprüft und beruhen auf dem jeweils neuesten, redaktionellen Stand. Dennoch kann keine Garantie für die Vollständigkeit, Richtigkeit und letzte Aktualität übernommen werden.
- Firmenname: MüritzKanu
- Inhaber: Sven Haack
- Anschrift: Am Bolter Kanal, 17248 Boeker Mühle
- Telefon: 0160-2900218
- E-Mail: info@mueritzkanu.de
- Inhaltlich verantwortlich gemäß § 6 MDStV: MüritzKanu, Sven Haack
- Web-Design: Wilhelm Waschke
Rechtshinweis
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Allgemeine Mietbedingungen
1. Eignung, Übernahme, Führung des Bootes
Der Bootsführer muss volljährig sein oder das Einverständnis eines Elternteils oder Verantwortlichen haben, um ein Boot zu führen. Er ist für seine Mannschaft und das ihm anvertraute Material verantwortlich. MüritzKanu behält sich das Recht vor, die Übergabe des Bootes zu verweigern, wenn der Bootsführer ihrer Ansicht nach diese Verantwortung nicht übernehmen kann. In einem solchen Fall wird die Miete unter Ausschluß anderer Entschädigungen zurückgezahlt. Der Bootsführer übernimmt das Boot nach Erledigung der erforderlichen Formalitäten (Kaution, Überprüfung des Inventars) und nachdem er die Einweisung in die Schiffahrt und Handhabung des Bootes erhalten hat. Der Schiffsführer ist gehalten, die Vorschriften der Binnenschifffahrtstraßenordnung einzuhalten. Bei Dunkelheit ist es verboten zu fahren. Bei hohen Windstärken und in ungeschützten Revieren mit hohen Wellen ist besondere Vorsicht geboten, es wird vom Auslaufen abgeraten. MüritzKanu behält sich das Recht vor, gegebenenfalls eine Abfahrt zu verbieten.
2. Unfälle
Sofern ein Unfall aufgrund von Unachtsamkeit oder Nichtbeachtung der Instruktionen herbeigeführt wird, können gegenüber MüritzKanu keine Reklamationen erhoben werden. Der Mieter verpflichtet sich, ihm oder dem Boot zugefügten Schaden unverzüglich MüritzKanu zu melden. Die Firma wird dann die erforderlichen Schritte unternehmen. Der Mieter darf ohne Einverständnis von MüritzKanu auf keinen Fall Reparaturen veranlassen oder Pannen selbst beheben. Schäden, die nicht von MüritzKanu zu verantworten sind, schließen Ersatzansprüche des Mieters im Falle von Fahrtunterbrechungen aus.
3. Ausstattung des Bootes, Verlust persönlicher Sachen
Der Mieter verpflichtet sich, jeglichen Verlust, Diebstahl oder Beschädigung anzuzeigen und kann zur Erstattung des Schadens herangezogen werden. MüritzKanu haftet nicht für den Verlust oder die Beschädigung persönlicher Gegenstände des Mieters und der übrigen Personen, weder an Bord, noch an der von MüritzKanu betreuten Basis.
4. Kaution
Für jedes Boot wird eine Kaution von 100,- € erhoben, die in bar zu hinterlegen ist. Die Kaution deckt die Selbstbeteiligung der Versicherungssumme im Schadensfall oder kleinere Reparaturen eines geringen Schadenfalls nach einer Benutzung.
5. Pannen, Havarien, Unfälle
Dem Mieter steht ein Pannenservice zur Verfügung, der so schnell wie möglich, je nach Verfügbarkeit von Personal und Material und während der Geschäftszeiten von 9:30 - 17:00 Uhr auf Telefonanruf handelt. Bei einer Fahrtunterbrechung von weniger als 24 Stunden bestehen keinerlei Ansprüche gegenüber dem Vermieter. Eine vom Mieter verursachte Panne schließt jegliche Ersatzansprüche aus. Der Vermieter behält sich das Recht vor, die Kaution zur Deckung von Schäden am Boot sowie Bergungskosten einzubehalten. Bei einer nicht vom Mieter verursachten Panne, die eine Unterbrechung von mehr als 24 Stunden zur Folge hat, erfolgt eine Erstattung der entgangenen Mietzeit. Entgangene Urlaubsfreuden, die aufgrund von Havarien oder Unfall während der Mietzeit eintreten, berechtigen auch nicht zur anteiligen Erstattung des Mietpreises, unabhängig von der Ursache.
6. Versicherungen
m Mietpreis sind Haftung gegenüber Dritten sowie die Versicherung des Bootes enthalten. Die Kaution deckt den Selbstbehalt der Versicherungssumme im Schadensfall. Die Mieter selbst und ihr persönlicher Besitz sind nicht versichert. Der Mieter und seine Mannschaft tragen während der Mietzeit das gleiche Risiko wie der Eigner.
7. Unverfügbarkeit
Wenn infolge unvorhergesehener Umstände oder unverschuldeter Ereignisse MüritzKanu das von Ihnen gemietete Boot nicht zur Verfügung stellen kann, werden wir alles Erforderliche unternehmen, um Ihnen ein Boot mit gleichwertigem Komfort und gleicher Kapazität zur Verfügung zu stellen. Im Falle der Unmöglichkeit wird Ihnen der Mietpreis unter Ausschluß anderer Ansprüche erstattet.
8. Unterbrechung, Fahrteinschränkung, Höhere Gewalt
MüritzKanu haftet nicht für Unterbrechungen oder Fahrteinschränkungen, die aufgrund Höherer Gewalt entstehen (Arbeiten, Hochwasser, Trockenheit, Streik) oder aufgrund administeriell bedingter Maßnahmen. Im Falle eines Stornos vor Antritt der Reise wird Ihnen die Hälfte des Mietpreises erstattet, die andere Hälfte auf eine Reise im gleichen Jahr angerechnet. Sollten diese Ereignisse während Ihrer Reise auftreten und den Ausfall mehrerer Tage bedingen, wird anteilmäßig erstattet, wobei eine Ausfallfrist von bis zu 24 Stunden zugunsten des Vermieters angerechnet wird. Im Falle Höherer Gewalt behält sich MüritzKanu das Recht vor, die Übernahme oder Abgabe des Bootes ab einem anderen Starthafen vorzunehmen.
9. Abfahrtort, Fahrtstrecke
Der Abfahrts- und Ankunftsort ist die Station am Bolter Kanal oder die Station am Mirower Seehotel. Andere Abfahrts- und Ankunftsorte sowie Einwegtouren sind nach vorheriger Absprache und nur gegen Aufpreis möglich.
10. Rückgabe des Bootes
Das Boot und seine Ausstattung müssen zum vereinbarten Übergabeort, am vereinbarten Tag und zur vereinbarten Zeit zurückgegeben werden. Der Schiffsführer muß eine angemessene Zeit einkalkulieren, um die rechtzeitige Rückgabe einhalten zu können. Er ist für alle, von ihm verschuldeten Verspätungen und damit verbundenen Kosten verantwortlich. Für jede volle Stunde Verspätung wird ein Betrag von 25,- € zur Deckung des Mehraufwandes seitens des Vermieters erhoben. Jeder verspätete Tag wird zum jeweiligen Tarif zusätzlich der Kosten, die der Mieter dem Nachmieter ersetzen muß, in Rechnung gestellt. Dem Mieter wird empfohlen, bereits am Abend vor der Rückgabe am vereinbarten Rückgabehafen zu liegen. Zur Abgabe muß das Boot von persönlichen Gegenständen geräumt sowie sauber und im betriebsfähigen Zustand wie bei der Übernahme sein. Für das normale Maß übersteigende Verunreinigungen und liegengebliebenen Abwasch, wird eine zusätzliche Reinigungsgebühr in Höhe von 15,- €/ h berechnet.
11. Rechtsprechung
Gerichtsstand ist 17252 Mirow. Sind einzelne Bestimmungen des Vertrages nichtig, wird die Gültigkeit des Vertrages im übrigen nicht berührt. Jegliche Art von Nebenabsprachen bedürfen zur Rechtsgültigkeit der Schriftform. In strittigen Fällen wird eine gütliche Einigung angestrebt.
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) und Versandbedingungen der Firma MüritzKanu, Fahrrad- und Kanutouristik
§1 Geltung: die nachfolgenden Lieferungs- und Zahlungsbedingungen gelten für alle mit uns abgeschlossenen Verträge und zwar auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender Einkaufsbedingungen liefern. Etwaigen entgegenstehenden Bedingungen wird hiermit widersprochen.
§2 Vertragsabschluß: Ein Vertrag kommt erst mit Erteilung unserer schriftlichen Auftragsbestätigung zustande. Mündliche Nebenabreden und nachträgliche Vertragsänderungen gelten nur, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.
§3 Preis: Unsere Preise verstehen sich als Warenwerte ohne Skonto oder sonstige Nachlässe ab Werk ausschließlich Sonderverpackung, Fracht und etwaiger nur auf besondere Weisung abgeschlossener Versicherung.
§4 Lieferung: Die von uns genannten Termine und Fristen sind nur annähernd und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird. Lieferverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und unvorhersehbarer Umstände, die wir trotz der nach den Umständen des Falles zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden können und uns die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen - dazu gehören auch nachträglich eingetretene Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Mangel an Transportmitteln, Energieversorgungsschwierigkeiten oder behördliche Eingriffe, gleichgültig ob sie bei uns oder unseren Vorlieferanten eintreten - haben wir nicht zu vertreten. Ab zehn und mehr Booten liefern wir auf Wunsch gegen ein Transportgeld von EUR 80,-/Boot zum Bestimmungsort.
§5 Zahlungsbedingungen: Grundsätzlich ist die Leistung Zug um Zug zu erbringen, soweit nicht etwas anderes vereinbart wird. Bei Zielüberschreitung werden vom Fälligkeitstag an Zinsen 3% über dem Leitzins der Europäischen Zentralbank berechnet. Werden uns nach Vertragsabschluß aber vor Auslieferung konkrete Umstände in den wirtschaftlichen Verhältnissen des Bestellers bekannt, durch die unsere Ansprüche bei vernünftiger kaufmännischer Beurteilung gefährdet erscheinen, dann dürfen wir die Auslieferung nach Wahl des Bestellers von dessen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung abhängig machen.
§6 Eigentumsvorbehalt: Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Der Besteller kann jedoch die Ware im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb veräußern.
§7 Erfüllung und Gerichtsstand: Erfüllungsort ist 17252 Mirow. Gerichtsstand, auch für Wechsel- und Scheckklagen ist Neustrelitz.